
Das Angebot der Kurhäuser richtet sich an Personen, welche Entspannung und Erholung vom Alltag suchen oder sich nach einer Krankheit oder nach einem Spitalaufenthalt erholen müssen und möchten. In diesem Fall bieten die Kurhäuser aktive Pflege und Unterstützung, um möglichst schnell wieder zu Kräften zu kommen.
Die präventiven Angebote nutzen vor allem Menschen, die sich etwas Gutes tun wollen und vom Alltag eine Auszeit nehmen. Dieses «zur Ruhe kommen» wird von den Kurhäusern aktiv unterstützt und mit speziellen Programmen gefördert.
Das Entlastungsangebot ist auf Angehörige von Betreuungspersonen zugeschnitten, welche guten Gewissens in die Ferien gehen oder für einen gewissen Zeitraum abwesend sein möchten. In dieser Zeit werden die Betreuungspersonen fachkundig vom Kurhaus umsorgt.
Unterschiede zwischen Kur und Rehabilitation
Sowohl die Kur als auch die Rehabilitation erleichtern nach einer gesundheitlichen Einschränkung oder nach einer Operation die Rückkehr in den Alltag. Vor allem wenn es um die Übernahme der Kosten geht, gibt es aber Unterschiede. Eine Kur kann, muss aber nicht, unmittelbar nach einem Spitalaufenthalt erfolgen und dient vor allem der Unterstützung des Genesungsprozesses. Wird ein Kur- oder Erholungsaufenthalt durch den Arzt verschrieben und von der Krankenkasse genehmigt, sind in der Regel die medizinischen sowie therapeutischen Kosten durch die Grundversicherung gedeckt. Die Kosten für den Aufenthalt im Kurhaus gehen jedoch zulasten des Gastes. Eine Zusatzversicherung kann aber die Kosten für Hotellerie teilweise abdecken.
Eine Rehabilitation setzt eine Spitalbedürftigkeit voraus, wird vom Spitalarzt verordnet und folgt unmittelbar auf einen Spitalaufenthalt. Die Kosten werden, nach Bewilligung der Krankenkasse, sowohl für den medizinischen Aufwand als auch für den stationären Aufenthalt übernommen.
Ist eine Badekur durch den Versicherer genehmigt, deckt die Grundversicherung in der Regel die medizinischen, bzw. therapeutischen, Kosten und CHF 10.–/Tag an den Aufenthalt.
Vorgehen und Finanzierung eines Kuraufenthalts
In jedem Fall empfiehlt sich frühzeitig zu klären, wer konkret welche Kosten tragen wird. Für einen Kuraufenthalt in der Schweiz ist das Prozedere wie folgt:
• Der behandelnde/einweisende Arzt stellt eine Kurverordnung aus.
• Der Gast wählt ein Kurhaus nach seinen Bedürfnissen (auf www.kuren.ch oder in der Broschüre «Wege zum Wohlbefinden») und verlangt eine Offerte.
• Die Verordnung, inklusive gewähltem Kurbetrieb, geht möglichst frühzeitig vor dem geplanten Aufenthalt an die Krankenkasse.
• Die Krankenkasse entscheidet, ob der Aufenthalt genehmigt wird und macht im positiven Fall eine Kostengutsprache.
Die Geschäftsstelle vom Verband Heilbäder und Kurhäuser Schweiz berät Sie gerne und kompetent über die Leistungen der Mitglieder. Tel. 071 350 14 14 oder info@kuren.ch
